C. Gerichtsentscheide 3053, 3054 3053 Hausfriedensbruch des Verpächters durch unberechtigtes Betreten der verpachteten Wirtschaft (Art. 186 StGB). Wie jeder andere Geschäftsmann ist auch der Wirt in der Wahl seiner Vertragspartner frei. Die öffentliche Aufforderung zur Einkehr begründet keinen Kontrahierungszwang; BGE 80 II 26. Der Pächter hatte demnach das Recht, das Betreten des Gasthauses anderen Personen - wie auch dem Verpächter - zu verbieten; Art. 926 ZGB und dazu Hornberger, Kommentar
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3054
C. Gerichtsentscheide 3053, 3054 3053 Hausfriedensbruch des Verpächters durch unberechtigtes Betreten der verpachteten Wirtschaft (Art. 186 StGB). Wie jeder andere Geschäftsmann ist auch der Wirt in der Wahl seiner Vertragspartner frei. Die öffentliche Aufforderung zur Einkehr begründet keinen Kontrahierungszwang; BGE 80 II 26. Der Pächter hatte demnach das Recht, das Betreten des Gasthauses anderen Personen - wie auch dem Verpächter - zu verbieten; Art. 926 ZGB und dazu Hornberger, Kommentar
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