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ARGVP 1988 3051

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3050, 3051 lieh der Appellant für die Abfüllung der Flaschen einen geringen Anteil Wasser der ursprünglichen «Hausquelle» verwendet und den Rest der Fül­lung aus dem Wasser der ergiebigeren «Schläpfer-Quellen» gedeckt, wäre der Straftatbestand der Warenfälschung gemäss der bisherigen Rechtspre­chung des Bundesgerichts ohne jeden Zweifel erfüllt. Die Tatsache, dass nun aber die in Z. abgefüllten Flaschen keinen Tropfen aus der «Haus­quelle» enthielten, kann nicht zur Folge h

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3051

C. Gerichtsentscheide 3050, 3051 lieh der Appellant für die Abfüllung der Flaschen einen geringen Anteil Wasser der ursprünglichen «Hausquelle» verwendet und den Rest der Fül­lung aus dem Wasser der ergiebigeren «Schläpfer-Quellen» gedeckt, wäre der Straftatbestand der Warenfälschung gemäss der bisherigen Rechtspre­chung des Bundesgerichts ohne jeden Zweifel erfüllt. Die Tatsache, dass nun aber die in Z. abgefüllten Flaschen keinen Tropfen aus der «Haus­quelle» enthielten, kann nicht zur Folge h

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