C. Gerichtsentscheide 3049 3049 Verfolgungsverjährung. Zeitpunkt der Beendigung bei Unterlassungsdelikten (Art. 71 StGB). Art. 11 des Bundesbeschlusses betr. den baulichen Luftschutz droht für Verstösse gegen diesen BB oder die gestützt darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen oder Einzelverfügungen Busse oder Haft an.' Die Nichtbefolgung von Weisungen zur Erstellung von Schutzräumen stellt daher eine Übertretung im Sinne des Art. 101 StGB dar. Übertretungen verjähren nach Art. 109 StGB in
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3049
C. Gerichtsentscheide 3049 3049 Verfolgungsverjährung. Zeitpunkt der Beendigung bei Unterlassungsdelikten (Art. 71 StGB). Art. 11 des Bundesbeschlusses betr. den baulichen Luftschutz droht für Verstösse gegen diesen BB oder die gestützt darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen oder Einzelverfügungen Busse oder Haft an.' Die Nichtbefolgung von Weisungen zur Erstellung von Schutzräumen stellt daher eine Übertretung im Sinne des Art. 101 StGB dar. Übertretungen verjähren nach Art. 109 StGB in
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