C. Gerichtsentscheide 3040, 3041 hen vielfach an der Grenze zwischen Miete und Pacht (BGE 9 3 II460 E. 4). Dass der Unternehmer mit und in diesen Räumlichkeiten zu Erträgnissen gelangen will, führt indessen so lange nicht zur Annahme eines Pachtverhältnisses, als diese Erträgnisse vor allem auf seine Tätigkeit und nicht auf den blossen Gebrauch der Sache zurückzuführen sind. Büroräume, Ladenlokale, Werkstätten und dergleichen sind daher in aller Regel Gegenstand von Mietverträgen und zwar selb
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3041
C. Gerichtsentscheide 3040, 3041 hen vielfach an der Grenze zwischen Miete und Pacht (BGE 9 3 II460 E. 4). Dass der Unternehmer mit und in diesen Räumlichkeiten zu Erträgnissen gelangen will, führt indessen so lange nicht zur Annahme eines Pachtverhältnisses, als diese Erträgnisse vor allem auf seine Tätigkeit und nicht auf den blossen Gebrauch der Sache zurückzuführen sind. Büroräume, Ladenlokale, Werkstätten und dergleichen sind daher in aller Regel Gegenstand von Mietverträgen und zwar selb
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG