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ARGVP 1988 3039

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3039, 3040 3039 M ietvertrag . Verborgene Mängel (Art. 254 OR). Werden bei der Übergabe der Mietsache keine Einwendungen erhoben, so darf vermutet werden, der Mieter habe den bestehenden Zustand genehmigt, dies unter Vorbehalt einer absichtlichen Täuschung und unter Vorbehalt verborgener Mängel (Schmid, N.15 zu Art. 254/55 OR). Der Beklagte kann keine absichtliche Täuschung des Vermieters geltend ma­chen. Eine verborgene Unzulänglichkeit ist, wie ein später eintretender Man

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3039

C. Gerichtsentscheide 3039, 3040 3039 M ietvertrag . Verborgene Mängel (Art. 254 OR). Werden bei der Übergabe der Mietsache keine Einwendungen erhoben, so darf vermutet werden, der Mieter habe den bestehenden Zustand genehmigt, dies unter Vorbehalt einer absichtlichen Täuschung und unter Vorbehalt verborgener Mängel (Schmid, N.15 zu Art. 254/55 OR). Der Beklagte kann keine absichtliche Täuschung des Vermieters geltend ma­chen. Eine verborgene Unzulänglichkeit ist, wie ein später eintretender Man

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