C. Gerichtsentscheide 3034, 3035 einen mangelhaften Unterhalt der Strasse im Sinne von Art. 58 OR zu schliessen. Es sei «vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Strassen- eigentümer nach den zeitlichen, technischen und finanziellen Gegebenheiten überhaupt in der Lage war, seine Aufgabe zu erfüllen.» Wegen seiner Ausdehnung könne ein Strassennetz nicht in gleichem Masse unter Kontrolle gehalten werden wie z.B. ein einzelnes Gebäude. Es sei weiter zu bedenken, «dass die Aufwendungen eines
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3035
C. Gerichtsentscheide 3034, 3035 einen mangelhaften Unterhalt der Strasse im Sinne von Art. 58 OR zu schliessen. Es sei «vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Strassen- eigentümer nach den zeitlichen, technischen und finanziellen Gegebenheiten überhaupt in der Lage war, seine Aufgabe zu erfüllen.» Wegen seiner Ausdehnung könne ein Strassennetz nicht in gleichem Masse unter Kontrolle gehalten werden wie z.B. ein einzelnes Gebäude. Es sei weiter zu bedenken, «dass die Aufwendungen eines
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