C. Gerichtsentscheide 3031,3032 3031 Rücktritt vom Vertrag. Werden Quellen entgegen einer bestehenden Vereinbarung verkauft, steht dem Käufer kein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag zu (Art. 20 OR). Der heutige Kläger ist durch die Vereinbarung von 1883 gehindert, über seine Quellen frei zu verfügen. Er verfügte also bei Abschluss des Vertrages mit der heutigen Beklagten über fremdes Recht. Deshalb braucht aber der Vertrag nicht nichtig zu sein, denn er hat weder einen unmöglichen noch einen
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3031
C. Gerichtsentscheide 3031,3032 3031 Rücktritt vom Vertrag. Werden Quellen entgegen einer bestehenden Vereinbarung verkauft, steht dem Käufer kein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag zu (Art. 20 OR). Der heutige Kläger ist durch die Vereinbarung von 1883 gehindert, über seine Quellen frei zu verfügen. Er verfügte also bei Abschluss des Vertrages mit der heutigen Beklagten über fremdes Recht. Deshalb braucht aber der Vertrag nicht nichtig zu sein, denn er hat weder einen unmöglichen noch einen
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