C. Gerichtsentscheide 3024, 3025 werden. Im Hinblick auf diese weitgehende Fassung verstösst die Inhaberobligation mit grundpfandrechtlicher Sicherstellung nicht gegen Art. 793 ZGB. So lässt auch Art. 875 Ziff.1 ZGB die Sicherstellung von Anleihens- obligationen durch Grundpfandverschreibung zu. Die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung bildet ein Wertpapier, sofern der Schuldner nach der Urkunde verpflichtet ist, an deren Inhaber zu bezahlen; R. Reutlinger, Die Inhaberobligation mit G
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3025
C. Gerichtsentscheide 3024, 3025 werden. Im Hinblick auf diese weitgehende Fassung verstösst die Inhaberobligation mit grundpfandrechtlicher Sicherstellung nicht gegen Art. 793 ZGB. So lässt auch Art. 875 Ziff.1 ZGB die Sicherstellung von Anleihens- obligationen durch Grundpfandverschreibung zu. Die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung bildet ein Wertpapier, sofern der Schuldner nach der Urkunde verpflichtet ist, an deren Inhaber zu bezahlen; R. Reutlinger, Die Inhaberobligation mit G
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