C. Gerichtsentscheide 3018 3018 Weg recht. Öffentlicher Fussweg. Zulässigkeit des Schiebens eines Velos1. Der Kläger will dem Beklagten die Benützung des Velos auf seinem öffentlichen, schmalen Fussweg untersagen, weil auf einem öffentlichen Fussweg die Benutzung eines Fahrrades nicht gestattet sei. Das Obergericht hat die Klage mit der Vorinstanz abgewiesen. Natürlich schliesst ein Fusswegrecht inhaltlich nur das Recht in sich, einen Weg zu Fuss zu benützen. Irgendwelche nähern materiellen B
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3018
C. Gerichtsentscheide 3018 3018 Weg recht. Öffentlicher Fussweg. Zulässigkeit des Schiebens eines Velos1. Der Kläger will dem Beklagten die Benützung des Velos auf seinem öffentlichen, schmalen Fussweg untersagen, weil auf einem öffentlichen Fussweg die Benutzung eines Fahrrades nicht gestattet sei. Das Obergericht hat die Klage mit der Vorinstanz abgewiesen. Natürlich schliesst ein Fusswegrecht inhaltlich nur das Recht in sich, einen Weg zu Fuss zu benützen. Irgendwelche nähern materiellen B
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