C. Gerichtsentscheide 3017 3017 Nachbarrecht. Durchleitungspflicht für Drainagewasser aus dem obenliegenden Grundstück (Art. 689, 690 ZGB). Fraglich ist, ob für Drainagewasser eine Durchleitungspflicht besteht, denn dieses ist ja bereits in Röhren gefasst, so dass man sich fragen muss, ob der obere Liegenschaftsbesitzer diese Röhren einfach bis an die Grenze der untern Liegenschaft führen kann und es dem untern Liegenschaftsbesitzer überlassen darf, was dieser mit dem Wasser macht. Nun ergibt
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3017
C. Gerichtsentscheide 3017 3017 Nachbarrecht. Durchleitungspflicht für Drainagewasser aus dem obenliegenden Grundstück (Art. 689, 690 ZGB). Fraglich ist, ob für Drainagewasser eine Durchleitungspflicht besteht, denn dieses ist ja bereits in Röhren gefasst, so dass man sich fragen muss, ob der obere Liegenschaftsbesitzer diese Röhren einfach bis an die Grenze der untern Liegenschaft führen kann und es dem untern Liegenschaftsbesitzer überlassen darf, was dieser mit dem Wasser macht. Nun ergibt
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG