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ARGVP 1988 3017

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3017 3017 Nachbarrecht. Durchleitungspflicht für Drainagewasser aus dem oben­liegenden Grundstück (Art. 689, 690 ZGB). Fraglich ist, ob für Drainagewasser eine Durchleitungspflicht besteht, denn dieses ist ja bereits in Röhren gefasst, so dass man sich fragen muss, ob der obere Liegenschaftsbesitzer diese Röhren einfach bis an die Grenze der untern Liegenschaft führen kann und es dem untern Liegenschaftsbe­sitzer überlassen darf, was dieser mit dem Wasser macht. Nun ergibt

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3017

C. Gerichtsentscheide 3017 3017 Nachbarrecht. Durchleitungspflicht für Drainagewasser aus dem oben­liegenden Grundstück (Art. 689, 690 ZGB). Fraglich ist, ob für Drainagewasser eine Durchleitungspflicht besteht, denn dieses ist ja bereits in Röhren gefasst, so dass man sich fragen muss, ob der obere Liegenschaftsbesitzer diese Röhren einfach bis an die Grenze der untern Liegenschaft führen kann und es dem untern Liegenschaftsbe­sitzer überlassen darf, was dieser mit dem Wasser macht. Nun ergibt

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