opencaselaw.ch

ARGVP 1988 3015

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3014, 3015 (Treichel) vorgesehen, so dass die Vorinstanz auch hierin auf den Kläger Rücksicht genommen hat. Im Appenzellerland ist es Brauch, das Vieh mit Glocken weiden zu las­sen. Die Landwirte tun dies nicht aus Liebhaberei, sondern um die Tiere besser zusammenzuhalten und überwachen zu können. Die Appellation des Klägers ist daher unbegründet. Das Urteil des Be­zirksgerichts trägt den schutzwürdigen Interessen beider Parteien gebüh­rend Rechnung. OGer 27.5.1968 (RBer 19

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3015

C. Gerichtsentscheide 3014, 3015 (Treichel) vorgesehen, so dass die Vorinstanz auch hierin auf den Kläger Rücksicht genommen hat. Im Appenzellerland ist es Brauch, das Vieh mit Glocken weiden zu las­sen. Die Landwirte tun dies nicht aus Liebhaberei, sondern um die Tiere besser zusammenzuhalten und überwachen zu können. Die Appellation des Klägers ist daher unbegründet. Das Urteil des Be­zirksgerichts trägt den schutzwürdigen Interessen beider Parteien gebüh­rend Rechnung. OGer 27.5.1968 (RBer 19

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG