C. Gerichtsentscheide 3013, 3014 oder in Anwendung von Art. 665 ZGB zur Übertragung des Grundeigentums an den neuen Berechtigten verpflichtet werden kann, braucht hier nicht untersucht zu werden. Den Parteien steht es jedenfalls nicht zu, die erforderliche Form durch private Abrede zu vereinfachen. Die Beklagte handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich auf die Nichteinhaltung dieser Form beruft. OGer 27.2.1973 (RBer 1973/74, S. 31) 3014 Nachbarrecht. Übermässige Immissionen durch Herde
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3014
C. Gerichtsentscheide 3013, 3014 oder in Anwendung von Art. 665 ZGB zur Übertragung des Grundeigentums an den neuen Berechtigten verpflichtet werden kann, braucht hier nicht untersucht zu werden. Den Parteien steht es jedenfalls nicht zu, die erforderliche Form durch private Abrede zu vereinfachen. Die Beklagte handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie sich auf die Nichteinhaltung dieser Form beruft. OGer 27.2.1973 (RBer 1973/74, S. 31) 3014 Nachbarrecht. Übermässige Immissionen durch Herde
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