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ARGVP 1988 3012

Appenzell A.Rh. · 1974-09-23 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3012 3012 Grundstückkauf. Der Verzicht auf ein Kaufsrecht kann formlos erfolgen (Art. 683 ZGB, A rt.115 OR). Die Ausübung eines zur Sicherung eines Dar­lehens vereinbarten Kaufsrechts ist bei erklärtem Zahlungswillen rechts­missbräuchlich (Art. 2 ZGB). Es ist unbestritten, dass die Bedingungen in der handgeschriebenen Erklä­rung vom 23. September 1974 nicht eingetreten sind. Es fragt sich, ob der Berechtigte das Kaufsrecht trotzdem ausüben kann. Er macht geltend, jene Erklä

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3012

C. Gerichtsentscheide 3012 3012 Grundstückkauf. Der Verzicht auf ein Kaufsrecht kann formlos erfolgen (Art. 683 ZGB, A rt.115 OR). Die Ausübung eines zur Sicherung eines Dar­lehens vereinbarten Kaufsrechts ist bei erklärtem Zahlungswillen rechts­missbräuchlich (Art. 2 ZGB). Es ist unbestritten, dass die Bedingungen in der handgeschriebenen Erklä­rung vom 23. September 1974 nicht eingetreten sind. Es fragt sich, ob der Berechtigte das Kaufsrecht trotzdem ausüben kann. Er macht geltend, jene Erklä

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