C. Gerichtsentscheide 3012 3012 Grundstückkauf. Der Verzicht auf ein Kaufsrecht kann formlos erfolgen (Art. 683 ZGB, A rt.115 OR). Die Ausübung eines zur Sicherung eines Darlehens vereinbarten Kaufsrechts ist bei erklärtem Zahlungswillen rechtsmissbräuchlich (Art. 2 ZGB). Es ist unbestritten, dass die Bedingungen in der handgeschriebenen Erklärung vom 23. September 1974 nicht eingetreten sind. Es fragt sich, ob der Berechtigte das Kaufsrecht trotzdem ausüben kann. Er macht geltend, jene Erklä
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3012
C. Gerichtsentscheide 3012 3012 Grundstückkauf. Der Verzicht auf ein Kaufsrecht kann formlos erfolgen (Art. 683 ZGB, A rt.115 OR). Die Ausübung eines zur Sicherung eines Darlehens vereinbarten Kaufsrechts ist bei erklärtem Zahlungswillen rechtsmissbräuchlich (Art. 2 ZGB). Es ist unbestritten, dass die Bedingungen in der handgeschriebenen Erklärung vom 23. September 1974 nicht eingetreten sind. Es fragt sich, ob der Berechtigte das Kaufsrecht trotzdem ausüben kann. Er macht geltend, jene Erklä
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