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ARGVP 1988 3010

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3010 3010 Grundeigentum . Haftung des Grundeigentümers (neben dem Unter­nehmer) für Schaden aus Grabungen, welche das Abrutschen eines Bahn­dammes bewirkten (Art. 679 ZGB). Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Besei­tigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen; Art. 679 ZGB. Diese Bestimmung hat in erster Linie nachbarrechtliche Bedeu

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C. Gerichtsentscheide 3010 3010 Grundeigentum . Haftung des Grundeigentümers (neben dem Unter­nehmer) für Schaden aus Grabungen, welche das Abrutschen eines Bahn­dammes bewirkten (Art. 679 ZGB). Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Besei­tigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen; Art. 679 ZGB. Diese Bestimmung hat in erster Linie nachbarrechtliche Bedeu

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