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ARGVP 1988 3007

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3007 1.3 Erbrecht 3007 Erbrecht. Nachträgliche Streichungen und Korrekturen hindern die Gül­tigkeit eines eigenhändigen Testamentes nicht. Vom Erblasser selbst vor­genommene Durchstreichungen sind ohne besondere Beglaubigung desselben gültig. Zusätze und Korrekturen sind ebenfalls gültig, wenn sie durch die Unterschrift des Erblassers gedeckt sind (Art. 505 ZGB). Die Klägerin bestreitet nicht, dass ursprünglich ein gültiges, eigenhän­diges Testament des Erblassers, datiert

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C. Gerichtsentscheide 3007 1.3 Erbrecht 3007 Erbrecht. Nachträgliche Streichungen und Korrekturen hindern die Gül­tigkeit eines eigenhändigen Testamentes nicht. Vom Erblasser selbst vor­genommene Durchstreichungen sind ohne besondere Beglaubigung desselben gültig. Zusätze und Korrekturen sind ebenfalls gültig, wenn sie durch die Unterschrift des Erblassers gedeckt sind (Art. 505 ZGB). Die Klägerin bestreitet nicht, dass ursprünglich ein gültiges, eigenhän­diges Testament des Erblassers, datiert

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