C. Gerichtsentscheide 3005, 3006 zusammengefasst kurz Besuchsrecht genannt, soll diesem Elternteil ermöglichen, durch unmittelbaren Kontakt an der körperlichen und geistigen Entwicklung seiner Kinder weiterhin Anteilzu nehmen...» Vgl. in diesem Sinne noch N.307 zu Art.156 und BGE 10 0 II81. Mit Recht haben diese Kommentatoren dem nicht obhutsberechtigten Elternteil nicht noch ein Recht auf persönlichen Verkehr ausserhalb des Besuchsrechts zugesprochen. Der Angeklagte geht fehl, wenn er aus e
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3006
C. Gerichtsentscheide 3005, 3006 zusammengefasst kurz Besuchsrecht genannt, soll diesem Elternteil ermöglichen, durch unmittelbaren Kontakt an der körperlichen und geistigen Entwicklung seiner Kinder weiterhin Anteilzu nehmen...» Vgl. in diesem Sinne noch N.307 zu Art.156 und BGE 10 0 II81. Mit Recht haben diese Kommentatoren dem nicht obhutsberechtigten Elternteil nicht noch ein Recht auf persönlichen Verkehr ausserhalb des Besuchsrechts zugesprochen. Der Angeklagte geht fehl, wenn er aus e
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