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ARGVP 1988 3004

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3003, 3004 1.2 Fam ilienrecht 3003 Ehescheidung. Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungs­verfahrens. Unterhaltsanspruch der Ehefrau auch im Falle von Ehebruch bejaht. Mit Sorgfalt ist die Vorinstanz den Ausführungen von Bühler, N.131 ff. zu Art. 145 ZGB, nachgegangen. Aber gerade dieser Kommentator nimmt es mit den Ausnahmen der ehelichen Unterhaltspflicht sehr streng. Der Unterhaltsanspruch während des Scheidungsverfahrens steht auch der Ehefrau zu, die Ehebr

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3004

C. Gerichtsentscheide 3003, 3004 1.2 Fam ilienrecht 3003 Ehescheidung. Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungs­verfahrens. Unterhaltsanspruch der Ehefrau auch im Falle von Ehebruch bejaht. Mit Sorgfalt ist die Vorinstanz den Ausführungen von Bühler, N.131 ff. zu Art. 145 ZGB, nachgegangen. Aber gerade dieser Kommentator nimmt es mit den Ausnahmen der ehelichen Unterhaltspflicht sehr streng. Der Unterhaltsanspruch während des Scheidungsverfahrens steht auch der Ehefrau zu, die Ehebr

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