C. Gerichtsentscheide 3003, 3004 1.2 Fam ilienrecht 3003 Ehescheidung. Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens. Unterhaltsanspruch der Ehefrau auch im Falle von Ehebruch bejaht. Mit Sorgfalt ist die Vorinstanz den Ausführungen von Bühler, N.131 ff. zu Art. 145 ZGB, nachgegangen. Aber gerade dieser Kommentator nimmt es mit den Ausnahmen der ehelichen Unterhaltspflicht sehr streng. Der Unterhaltsanspruch während des Scheidungsverfahrens steht auch der Ehefrau zu, die Ehebr
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3003
C. Gerichtsentscheide 3003, 3004 1.2 Fam ilienrecht 3003 Ehescheidung. Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens. Unterhaltsanspruch der Ehefrau auch im Falle von Ehebruch bejaht. Mit Sorgfalt ist die Vorinstanz den Ausführungen von Bühler, N.131 ff. zu Art. 145 ZGB, nachgegangen. Aber gerade dieser Kommentator nimmt es mit den Ausnahmen der ehelichen Unterhaltspflicht sehr streng. Der Unterhaltsanspruch während des Scheidungsverfahrens steht auch der Ehefrau zu, die Ehebr
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG