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ARGVP 1988 3002

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3001,3002 dass lit. h des § 12 Alpreglement für Kauf und Tausch von Kuhrechten un­ter den Alpgenossen Einstimmigkeit vorsieht, also das kleinere, das blosse Nutzungsrecht des Einzelnen der Verfügung des Berechtigen entzieht und dem Konsens aller unterstellt. (. . . .) Zum gleichen Schlüsse führt die rechtliche Konstruktion, wonach die Alp nicht der Genossenschaft als juristischer Person, sondern den Genos­sen zu «Miteigentum» bzw. «Gesamteigentum» gehört. Dann hat jeder Mi

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3002

C. Gerichtsentscheide 3001,3002 dass lit. h des § 12 Alpreglement für Kauf und Tausch von Kuhrechten un­ter den Alpgenossen Einstimmigkeit vorsieht, also das kleinere, das blosse Nutzungsrecht des Einzelnen der Verfügung des Berechtigen entzieht und dem Konsens aller unterstellt. (. . . .) Zum gleichen Schlüsse führt die rechtliche Konstruktion, wonach die Alp nicht der Genossenschaft als juristischer Person, sondern den Genos­sen zu «Miteigentum» bzw. «Gesamteigentum» gehört. Dann hat jeder Mi

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