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ARGVP 1988 3001

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3001 1. Zivilrecht 1.1 Personenrecht 3001 Korporation des kantonalen Rechts (Alpgenossenschaft). Für denVerkauf von Quellenrechten ist ein einstimmiger Beschluss der Genossen­schafterversammlung erforderlich. Durch Beschluss der grossen Mehrheit der Schwägalpgenossenschaft wurden an die Dorferkorporation Herisau Quellen zum Zwecke der Ab­leitung verkauft. Die damit nicht einverstandene Minderheit leitete den Prozess ein, da die Mehrheit ohne Zustimmung der sämtlichen Alpge

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3001

C. Gerichtsentscheide 3001

1. Zivilrecht 1.1 Personenrecht 3001 Korporation des kantonalen Rechts (Alpgenossenschaft). Für denVerkauf von Quellenrechten ist ein einstimmiger Beschluss der Genossen­schafterversammlung erforderlich. Durch Beschluss der grossen Mehrheit der Schwägalpgenossenschaft wurden an die Dorferkorporation Herisau Quellen zum Zwecke der Ab­leitung verkauft. Die damit nicht einverstandene Minderheit leitete den Prozess ein, da die Mehrheit ohne Zustimmung der sämtlichen Alpge

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