C. Gerichtsentscheide 3001 1. Zivilrecht 1.1 Personenrecht 3001 Korporation des kantonalen Rechts (Alpgenossenschaft). Für denVerkauf von Quellenrechten ist ein einstimmiger Beschluss der Genossenschafterversammlung erforderlich. Durch Beschluss der grossen Mehrheit der Schwägalpgenossenschaft wurden an die Dorferkorporation Herisau Quellen zum Zwecke der Ableitung verkauft. Die damit nicht einverstandene Minderheit leitete den Prozess ein, da die Mehrheit ohne Zustimmung der sämtlichen Alpge
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 3001
C. Gerichtsentscheide 3001
1. Zivilrecht 1.1 Personenrecht 3001 Korporation des kantonalen Rechts (Alpgenossenschaft). Für denVerkauf von Quellenrechten ist ein einstimmiger Beschluss der Genossenschafterversammlung erforderlich. Durch Beschluss der grossen Mehrheit der Schwägalpgenossenschaft wurden an die Dorferkorporation Herisau Quellen zum Zwecke der Ableitung verkauft. Die damit nicht einverstandene Minderheit leitete den Prozess ein, da die Mehrheit ohne Zustimmung der sämtlichen Alpge
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG