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ARGVP 1988 2054

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2053, 2054 Steuerverwaltung auf Seite 7 ihrer Vernehmlassung angestellten Überle­gungen erscheinen richtig. Der Rekurs ist deshalb in diesem Punkt gutzu­heissen. StRK 28.2.1986 (Nr. 366) 2054 Nachsteuerverfahren im Erbschaftssteuerrecht. Auch die Erben kön­nen, sofern sie die Voraussetzungen von A rt.118 Abs.1 StG erfüllen, eine Selbstanzeige begehen und damit in den Genuss des Verzichtes auf Nach­steuerzuschläge und Bussen gelangen. Die Steuerrekurskommi

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2054

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2053, 2054 Steuerverwaltung auf Seite 7 ihrer Vernehmlassung angestellten Überle­gungen erscheinen richtig. Der Rekurs ist deshalb in diesem Punkt gutzu­heissen. StRK 28.2.1986 (Nr. 366) 2054 Nachsteuerverfahren im Erbschaftssteuerrecht. Auch die Erben kön­nen, sofern sie die Voraussetzungen von A rt.118 Abs.1 StG erfüllen, eine Selbstanzeige begehen und damit in den Genuss des Verzichtes auf Nach­steuerzuschläge und Bussen gelangen. Die Steuerrekurskommi

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