B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2053, 2054 Steuerverwaltung auf Seite 7 ihrer Vernehmlassung angestellten Überlegungen erscheinen richtig. Der Rekurs ist deshalb in diesem Punkt gutzuheissen. StRK 28.2.1986 (Nr. 366) 2054 Nachsteuerverfahren im Erbschaftssteuerrecht. Auch die Erben können, sofern sie die Voraussetzungen von A rt.118 Abs.1 StG erfüllen, eine Selbstanzeige begehen und damit in den Genuss des Verzichtes auf Nachsteuerzuschläge und Bussen gelangen. Die Steuerrekurskommi
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2054
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2053, 2054 Steuerverwaltung auf Seite 7 ihrer Vernehmlassung angestellten Überlegungen erscheinen richtig. Der Rekurs ist deshalb in diesem Punkt gutzuheissen. StRK 28.2.1986 (Nr. 366) 2054 Nachsteuerverfahren im Erbschaftssteuerrecht. Auch die Erben können, sofern sie die Voraussetzungen von A rt.118 Abs.1 StG erfüllen, eine Selbstanzeige begehen und damit in den Genuss des Verzichtes auf Nachsteuerzuschläge und Bussen gelangen. Die Steuerrekurskommi
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