opencaselaw.ch

ARGVP 1988 2044

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2043, 2044 Der Rekurrent ist dieser gesetzlichen Mitwirkungspflicht offensichtlich nicht nachgekommen. Er hat sich nicht bemüht, der Steuerverwaltung klar und deutlich Auskunft zu geben, wohin die Fr. 90000 - entschwunden sind. Er behauptet nicht, das Geld verspielt zu haben. Ertöntdies lediglich an, ohne Details zu nennen, die überprüfbar wären. Für die behaupteten Spesen hat er sich ebensowenig um Aufklärung bemüht und den Frage­bogen kurzerhand unausg

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2044

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2043, 2044 Der Rekurrent ist dieser gesetzlichen Mitwirkungspflicht offensichtlich nicht nachgekommen. Er hat sich nicht bemüht, der Steuerverwaltung klar und deutlich Auskunft zu geben, wohin die Fr. 90000 - entschwunden sind. Er behauptet nicht, das Geld verspielt zu haben. Ertöntdies lediglich an, ohne Details zu nennen, die überprüfbar wären. Für die behaupteten Spesen hat er sich ebensowenig um Aufklärung bemüht und den Frage­bogen kurzerhand unausg

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung