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ARGVP 1988 2038

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2037, 2038 Grundstückschätzungen haben unmittelbar vorab Auswirkung auf die (durch die Schätzung vorweggenommene) Bewertung des steuer­pflichtigen Vermögens. Für den Vermögenswert der Liegenschaft [] (Fr. 149000.-) sind richtiger Ansicht nach die derzeitigen Eigentümer steuerpflichtig, nicht die Rekurrentin. Anders wäre es nur, wenn der Rekur­rentin das gegenüber dem Wohnrecht umfassendere Nutzniessungsrecht an der Gesamtliegenschaft [] eingeräumt worden

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2038

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2037, 2038 Grundstückschätzungen haben unmittelbar vorab Auswirkung auf die (durch die Schätzung vorweggenommene) Bewertung des steuer­pflichtigen Vermögens. Für den Vermögenswert der Liegenschaft [] (Fr. 149000.-) sind richtiger Ansicht nach die derzeitigen Eigentümer steuerpflichtig, nicht die Rekurrentin. Anders wäre es nur, wenn der Rekur­rentin das gegenüber dem Wohnrecht umfassendere Nutzniessungsrecht an der Gesamtliegenschaft [] eingeräumt worden

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