B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2036, 2037 Guthaben und Schulden erstellen. Die Aufzeichnungen bzw. Aufschriebe müssen vollständig und lückenlos sein, so dass sich die geschäftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen daraus zuverlässig ermitteln lassen. Der Rekurrent hat für die massgebenden Bemessungsjahre lediglich Additionsstreifen eingereicht. Diese Unterlagen erfüllen die Anforderungen an Vollständigkeit, Lückenlosigkeit und Zuverlässigkeit nicht. Gemäss Art. 86 StG ist er som
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2037
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2036, 2037 Guthaben und Schulden erstellen. Die Aufzeichnungen bzw. Aufschriebe müssen vollständig und lückenlos sein, so dass sich die geschäftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen daraus zuverlässig ermitteln lassen. Der Rekurrent hat für die massgebenden Bemessungsjahre lediglich Additionsstreifen eingereicht. Diese Unterlagen erfüllen die Anforderungen an Vollständigkeit, Lückenlosigkeit und Zuverlässigkeit nicht. Gemäss Art. 86 StG ist er som
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