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ARGVP 1988 2036

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2035, 2036 lagen dauernd und wesentlich ändern. Dabei sind als Beispiele insbeson­dere die Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit genannt. Dass dar­unter grundsätzlich auch die blosse Reduktion der Arbeitszeit fällt, ist un­bestritten. Die Frage bleibt nur, inwieweit die Reduktion im Sinne obiger Bestim­mung als erheblich zu gelten hat. Die kantonale Steuerverwaltung nimmt dies in ständiger Praxis immer dann an, wenn die Arbeitszeit mindestens zur Häl

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2036

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2035, 2036 lagen dauernd und wesentlich ändern. Dabei sind als Beispiele insbeson­dere die Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit genannt. Dass dar­unter grundsätzlich auch die blosse Reduktion der Arbeitszeit fällt, ist un­bestritten. Die Frage bleibt nur, inwieweit die Reduktion im Sinne obiger Bestim­mung als erheblich zu gelten hat. Die kantonale Steuerverwaltung nimmt dies in ständiger Praxis immer dann an, wenn die Arbeitszeit mindestens zur Häl

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