B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2027, 2028 laut des Steuergesetzes von Appenzell Ausserrhoden, sondern auch der sanktgallischen Gesetzgebung und Praxis. Nach Art. 50f und Art. 50 h ist als Erwerbspreis und Veräusserungserlös der verurkundete Preis massgebend. Wenn ein Grundeigentümer einen Preis verurkunden lässt, der nicht den Tatsachen entspricht, so trägt er die sich daraus ergebenden Folgen für die Grundstückgewinnsteuerberechnung. Aus diesen Gründen ist die Beschwerde in diesem Pu
Dispositiv
- die Beschwerde in diesem Pu Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2028
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2027, 2028 laut des Steuergesetzes von Appenzell Ausserrhoden, sondern auch der sanktgallischen Gesetzgebung und Praxis. Nach Art. 50f und Art. 50 h ist als Erwerbspreis und Veräusserungserlös der verurkundete Preis massgebend. Wenn ein Grundeigentümer einen Preis verurkunden lässt, der nicht den Tatsachen entspricht, so trägt er die sich daraus ergebenden Folgen für die Grundstückgewinnsteuerberechnung. Aus diesen Gründen ist die Beschwerde in diesem Pu
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