B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2017 2017 Ertragswertbesteuerung. Voraussetzungen für die ausnahmsweise Besteuerung von Liegenschaften zum Ertragswert gemäss Art. 39 Abs. 1 StG. Berechnung des Mietwertes nicht landwirtschaftlich genutzter Liegenschaften. 1. Nach Auffassung der Steuerrekurskommission kann bei Liegenschaften mit gemischter Nutzung (Verpachtung des Wieslandes an einen Landwirt, Nutzung der Wohnung durch einen Nicht-Landwirt) auf keinen Fall von der Ertragswertschätzung
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2017
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2017 2017 Ertragswertbesteuerung. Voraussetzungen für die ausnahmsweise Besteuerung von Liegenschaften zum Ertragswert gemäss Art. 39 Abs. 1 StG. Berechnung des Mietwertes nicht landwirtschaftlich genutzter Liegenschaften.
1. Nach Auffassung der Steuerrekurskommission kann bei Liegenschaften mit gemischter Nutzung (Verpachtung des Wieslandes an einen Landwirt, Nutzung der Wohnung durch einen Nicht-Landwirt) auf keinen Fall von der Ertragswertschätzung
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