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ARGVP 1988 2017

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2017 2017 Ertragswertbesteuerung. Voraussetzungen für die ausnahmsweise Be­steuerung von Liegenschaften zum Ertragswert gemäss Art. 39 Abs. 1 StG. Berechnung des Mietwertes nicht landwirtschaftlich genutzter Liegen­schaften. 1. Nach Auffassung der Steuerrekurskommission kann bei Liegenschaf­ten mit gemischter Nutzung (Verpachtung des Wieslandes an einen Land­wirt, Nutzung der Wohnung durch einen Nicht-Landwirt) auf keinen Fall von der Ertragswertschätzung

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B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2017 2017 Ertragswertbesteuerung. Voraussetzungen für die ausnahmsweise Be­steuerung von Liegenschaften zum Ertragswert gemäss Art. 39 Abs. 1 StG. Berechnung des Mietwertes nicht landwirtschaftlich genutzter Liegen­schaften.

1. Nach Auffassung der Steuerrekurskommission kann bei Liegenschaf­ten mit gemischter Nutzung (Verpachtung des Wieslandes an einen Land­wirt, Nutzung der Wohnung durch einen Nicht-Landwirt) auf keinen Fall von der Ertragswertschätzung

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