B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2015, 2016 nung im Sinne von Art. 28 Ziff. 5» abgezogen werden. Dienen die Renten indes der Erfüllung einer anderweitigen auf dem Familienrecht beruhenden Unterhaltspflicht, so dürfen sie nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nicht abgezogen werden. Bei den zum Abzug zugelassenen wiederkehrenden Scheidungsrenten an den andern Ehegatten handelt es sich um das Gegenstück zu Art. 28 Ziff. 5 StG. A rt .28 Z iff.5 StG bestimmt, dass Unterhaltsbeiträge,
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2016
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2015, 2016 nung im Sinne von Art. 28 Ziff. 5» abgezogen werden. Dienen die Renten indes der Erfüllung einer anderweitigen auf dem Familienrecht beruhenden Unterhaltspflicht, so dürfen sie nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nicht abgezogen werden. Bei den zum Abzug zugelassenen wiederkehrenden Scheidungsrenten an den andern Ehegatten handelt es sich um das Gegenstück zu Art. 28 Ziff. 5 StG. A rt .28 Z iff.5 StG bestimmt, dass Unterhaltsbeiträge,
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung