B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2013 2013 Unterhaltskosten fü r ausserkantonale Liegenschaften. Die Frage nach der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ausserkantonale Liegenschaften beantwortet sich in Anwendung ausserrhodischen Steuerrechts (Art. 27 StG und Art. 16 StV). Nach Auffassung des Rekurrenten sind für Liegenschaften, die in einem anderen Kanton liegen, die jeweiligen kantonalen Rechte anzuwenden. Anstelle der effektiven Auslagen für Liegenschaftsunterhalt machte er den Pa
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2013
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2013 2013 Unterhaltskosten fü r ausserkantonale Liegenschaften. Die Frage nach der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ausserkantonale Liegenschaften beantwortet sich in Anwendung ausserrhodischen Steuerrechts (Art. 27 StG und Art. 16 StV). Nach Auffassung des Rekurrenten sind für Liegenschaften, die in einem anderen Kanton liegen, die jeweiligen kantonalen Rechte anzuwenden. Anstelle der effektiven Auslagen für Liegenschaftsunterhalt machte er den Pa
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