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ARGVP 1988 2012

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2011,2012 Nach Auffassung der Steuerrekurskommission müssen die Erwägun­gen des Bundesgerichts sinngemäss auch in all jenen Fällen Geltung bean­spruchen, bei denen der Eigentümer die Wohnung oder Liegenschaft zwar nicht unentgeltlich, aber doch zu einem nicht marktgerechten be­scheidenen Entgelt nahen Verwandten überlässt und auf diese besondere Art seine Eigentümerbefugnisse ausübt. In diesen Fällen wiegen die steuerrechtlichen Folgen für den Eigentümer

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2012

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2011,2012 Nach Auffassung der Steuerrekurskommission müssen die Erwägun­gen des Bundesgerichts sinngemäss auch in all jenen Fällen Geltung bean­spruchen, bei denen der Eigentümer die Wohnung oder Liegenschaft zwar nicht unentgeltlich, aber doch zu einem nicht marktgerechten be­scheidenen Entgelt nahen Verwandten überlässt und auf diese besondere Art seine Eigentümerbefugnisse ausübt. In diesen Fällen wiegen die steuerrechtlichen Folgen für den Eigentümer

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