B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2007, 2008 2007 Gewinnungskosten. Die möglichen Abzüge vom Einkommen sind in den Art. 21,25 und 29 StG abschliessend aufgezählt. 1. Die möglichen Abzüge vom Einkommen werden in den Art. 21,25 und 29 StG abschliessend aufgezählt. Ohne gesetzliche Grundlagen darf die Verwaltung keine Abzüge zulassen. Die Art. 21 und 25 StG regeln die Abzüge von den Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Da der Rekurrent in den für die Veran
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2007
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2007, 2008 2007 Gewinnungskosten. Die möglichen Abzüge vom Einkommen sind in den Art. 21,25 und 29 StG abschliessend aufgezählt.
1. Die möglichen Abzüge vom Einkommen werden in den Art. 21,25 und 29 StG abschliessend aufgezählt. Ohne gesetzliche Grundlagen darf die Verwaltung keine Abzüge zulassen. Die Art. 21 und 25 StG regeln die Abzüge von den Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit. Da der Rekurrent in den für die Veran
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