B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2005 2005 Gewinnungskosten. Die Kosten für die mittäglichen Fahrten vom Arbeitsort zum Wohnort und zurück stellen keine gemäss Art. 25 Abs. 3 StG abzugsfähigen Gewinnungskosten dar. 1. Die Steuergesetze von Bund und Kantonen sehen mit in groben Zügen gleichlautenden Regeln den Abzug der sog. Gewinnungskosten von den Einkünften der Steuerpflichtigen vor. Unter die Gewinnungskosten fallen grundsätzlich jene Aufwendungen, die der Steuerpflichtige zur Erhaltu
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2005
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2005 2005 Gewinnungskosten. Die Kosten für die mittäglichen Fahrten vom Arbeitsort zum Wohnort und zurück stellen keine gemäss Art. 25 Abs. 3 StG abzugsfähigen Gewinnungskosten dar.
1. Die Steuergesetze von Bund und Kantonen sehen mit in groben Zügen gleichlautenden Regeln den Abzug der sog. Gewinnungskosten von den Einkünften der Steuerpflichtigen vor. Unter die Gewinnungskosten fallen grundsätzlich jene Aufwendungen, die der Steuerpflichtige zur Erhaltu
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung