B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2003 2003 Gewinnungskosten. Die Kosten für ein privates Arbeitszimmer stellen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähige Gewinnungskosten i.S. von Art. 25 StG dar. Gemäss Art. 25 StG können von Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit die zu deren Erzielung notwendigen allgemeinen und besonderen Aufwendungen abgezogen werden. Aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass nicht alle Gewinnungskosten, sondern nur die notw
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 2003
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2003 2003 Gewinnungskosten. Die Kosten für ein privates Arbeitszimmer stellen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähige Gewinnungskosten i.S. von Art. 25 StG dar. Gemäss Art. 25 StG können von Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit die zu deren Erzielung notwendigen allgemeinen und besonderen Aufwendungen abgezogen werden. Aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich, dass nicht alle Gewinnungskosten, sondern nur die notw
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