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ARGVP 1988 1171

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1171 13. Gewerbe 1171 Gewerbe. Taxigewerbe; Rechtsnatur der Taxikonzession. Die Verordnung über das Taxametergewerbe in der Gemeinde H. aus dem Jahre 1930 erklärt die Ausübung des Taxametergewerbes als «konzes­sionspflichtig». Der Regierungsrat nahm zur Rechtsnatur dieser «Konzession» wie folgt Stellung: Als Konzession ist ein Verwaltungsakt zu verstehen, mit dem das Ge­meinwesen ein Recht, über das es verfügen kann, an einen Privaten über­trägt (vgl. Fleiner, G

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1171

A. Entscheide des Regierungsrates 1171

13. Gewerbe 1171 Gewerbe. Taxigewerbe; Rechtsnatur der Taxikonzession. Die Verordnung über das Taxametergewerbe in der Gemeinde H. aus dem Jahre 1930 erklärt die Ausübung des Taxametergewerbes als «konzes­sionspflichtig». Der Regierungsrat nahm zur Rechtsnatur dieser «Konzession» wie folgt Stellung: Als Konzession ist ein Verwaltungsakt zu verstehen, mit dem das Ge­meinwesen ein Recht, über das es verfügen kann, an einen Privaten über­trägt (vgl. Fleiner, G

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