A. Entscheide des Regierungsrates 1171 13. Gewerbe 1171 Gewerbe. Taxigewerbe; Rechtsnatur der Taxikonzession. Die Verordnung über das Taxametergewerbe in der Gemeinde H. aus dem Jahre 1930 erklärt die Ausübung des Taxametergewerbes als «konzessionspflichtig». Der Regierungsrat nahm zur Rechtsnatur dieser «Konzession» wie folgt Stellung: Als Konzession ist ein Verwaltungsakt zu verstehen, mit dem das Gemeinwesen ein Recht, über das es verfügen kann, an einen Privaten überträgt (vgl. Fleiner, G
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1171
A. Entscheide des Regierungsrates 1171
13. Gewerbe 1171 Gewerbe. Taxigewerbe; Rechtsnatur der Taxikonzession. Die Verordnung über das Taxametergewerbe in der Gemeinde H. aus dem Jahre 1930 erklärt die Ausübung des Taxametergewerbes als «konzessionspflichtig». Der Regierungsrat nahm zur Rechtsnatur dieser «Konzession» wie folgt Stellung: Als Konzession ist ein Verwaltungsakt zu verstehen, mit dem das Gemeinwesen ein Recht, über das es verfügen kann, an einen Privaten überträgt (vgl. Fleiner, G
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