A. Entscheide des Regierungsrates 1170 1170 Landw irtschaft. Voraussetzungen der Einzelrahmablieferung (Art. 7 des Milchbeschlusses; SR 916.350). In der Gemeinde L. besteht eine Milchgenossenschaft, welche die Milchzentrale Krenne betreibt. Früher wurde die Milch zentrifugiert und der Rahm an die Grossbutterei F. abgeführt; die Genossenschafter verwendeten die Magermilch für die Schweinefütterung. Gemäss Genossenschaftsbeschluss wird die Milch seit dem 1. Mai 1972 als Vollmilch an die Firma F
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1170
A. Entscheide des Regierungsrates 1170 1170 Landw irtschaft. Voraussetzungen der Einzelrahmablieferung (Art. 7 des Milchbeschlusses; SR 916.350). In der Gemeinde L. besteht eine Milchgenossenschaft, welche die Milchzentrale Krenne betreibt. Früher wurde die Milch zentrifugiert und der Rahm an die Grossbutterei F. abgeführt; die Genossenschafter verwendeten die Magermilch für die Schweinefütterung. Gemäss Genossenschaftsbeschluss wird die Milch seit dem 1. Mai 1972 als Vollmilch an die Firma F
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