A. Entscheide des Regierungsrates 1164 12. Landwirtschaft 1164 Landw irtschaft. Unterstellung einer Liegenschaft unter das Bundesgesetz über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen (Art. 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen, LEG; SR 211.412.12). Die landwirtschaftliche Kreditkasse hatte G. eine Hypothek gewährt. Das Grundpfand wurde im Grundbuch eingetragen, ohne dass ein Unterstellungsverfahren eingeleitet wurde. Nachdem G. das Darlehen vol
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1164
A. Entscheide des Regierungsrates 1164
12. Landwirtschaft 1164 Landw irtschaft. Unterstellung einer Liegenschaft unter das Bundesgesetz über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen (Art. 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen, LEG; SR 211.412.12). Die landwirtschaftliche Kreditkasse hatte G. eine Hypothek gewährt. Das Grundpfand wurde im Grundbuch eingetragen, ohne dass ein Unterstellungsverfahren eingeleitet wurde. Nachdem G. das Darlehen vol
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