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ARGVP 1988 1162

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1162 11. Umweltschutz 1162 Kehrichtabfuhr. Ausnahme vom Abfuhrobligatorium für Ferienhäuser? Die Kehrichtabfuhr ist in W. nach dem vom Regierungsrat genehmigten Kehrichtabfuhr-Reglement für alle Haushaltungen und Betriebe obligato­risch. Nach Art. 2 Abs. 2 des Reglementes kann der Gemeinderat die pri­vate Abfuhr ausnahmsweise zulassen, «sofern keine störenden oder schädlichen Einwirkungen zu befürchten sind und die Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht verletz

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1162

A. Entscheide des Regierungsrates 1162

11. Umweltschutz 1162 Kehrichtabfuhr. Ausnahme vom Abfuhrobligatorium für Ferienhäuser? Die Kehrichtabfuhr ist in W. nach dem vom Regierungsrat genehmigten Kehrichtabfuhr-Reglement für alle Haushaltungen und Betriebe obligato­risch. Nach Art. 2 Abs. 2 des Reglementes kann der Gemeinderat die pri­vate Abfuhr ausnahmsweise zulassen, «sofern keine störenden oder schädlichen Einwirkungen zu befürchten sind und die Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht verletz

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