A. Entscheide des Regierungsrates 1162 11. Umweltschutz 1162 Kehrichtabfuhr. Ausnahme vom Abfuhrobligatorium für Ferienhäuser? Die Kehrichtabfuhr ist in W. nach dem vom Regierungsrat genehmigten Kehrichtabfuhr-Reglement für alle Haushaltungen und Betriebe obligatorisch. Nach Art. 2 Abs. 2 des Reglementes kann der Gemeinderat die private Abfuhr ausnahmsweise zulassen, «sofern keine störenden oder schädlichen Einwirkungen zu befürchten sind und die Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht verletz
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1162
A. Entscheide des Regierungsrates 1162
11. Umweltschutz 1162 Kehrichtabfuhr. Ausnahme vom Abfuhrobligatorium für Ferienhäuser? Die Kehrichtabfuhr ist in W. nach dem vom Regierungsrat genehmigten Kehrichtabfuhr-Reglement für alle Haushaltungen und Betriebe obligatorisch. Nach Art. 2 Abs. 2 des Reglementes kann der Gemeinderat die private Abfuhr ausnahmsweise zulassen, «sofern keine störenden oder schädlichen Einwirkungen zu befürchten sind und die Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht verletz
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung