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ARGVP 1988 1157

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regie rungs rates 1156, 1157 Dr. med.dent.) führen; er muss sich indessen zusätzlich als <kant. appr. Zahnarzt) bezeichnen. Durch die Führung des akademischen Titels hebt er sich ausreichend und auch für das Publikum eindeutig erkennbar vom Zahntechniker mit Zusatzlehre ab. Mit der zusätzlichen Bezeichnung als <kant. appr. Zahnarzt) wird die vom Gesetzgeber zweifellos gewollte Un­terscheidung gegenüber dem Inhaber des eidgenössischen Diploms er­reicht. Dieser ist zu Führung sei

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1157

A. Entscheide des Regie rungs rates 1156, 1157 Dr. med.dent.) führen; er muss sich indessen zusätzlich als <kant. appr. Zahnarzt) bezeichnen. Durch die Führung des akademischen Titels hebt er sich ausreichend und auch für das Publikum eindeutig erkennbar vom Zahntechniker mit Zusatzlehre ab. Mit der zusätzlichen Bezeichnung als <kant. appr. Zahnarzt) wird die vom Gesetzgeber zweifellos gewollte Un­terscheidung gegenüber dem Inhaber des eidgenössischen Diploms er­reicht. Dieser ist zu Führung sei

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