A. Entscheide des Regie rungs rates 1156, 1157 Dr. med.dent.) führen; er muss sich indessen zusätzlich als <kant. appr. Zahnarzt) bezeichnen. Durch die Führung des akademischen Titels hebt er sich ausreichend und auch für das Publikum eindeutig erkennbar vom Zahntechniker mit Zusatzlehre ab. Mit der zusätzlichen Bezeichnung als <kant. appr. Zahnarzt) wird die vom Gesetzgeber zweifellos gewollte Unterscheidung gegenüber dem Inhaber des eidgenössischen Diploms erreicht. Dieser ist zu Führung sei
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1157
A. Entscheide des Regie rungs rates 1156, 1157 Dr. med.dent.) führen; er muss sich indessen zusätzlich als <kant. appr. Zahnarzt) bezeichnen. Durch die Führung des akademischen Titels hebt er sich ausreichend und auch für das Publikum eindeutig erkennbar vom Zahntechniker mit Zusatzlehre ab. Mit der zusätzlichen Bezeichnung als <kant. appr. Zahnarzt) wird die vom Gesetzgeber zweifellos gewollte Unterscheidung gegenüber dem Inhaber des eidgenössischen Diploms erreicht. Dieser ist zu Führung sei
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung