A. Entscheide des Regierungsrates 1155 10. Sanitätswesen 1155 Sanitätswesen. Die Verwendung von Titeln, Berufs- und Betriebsbezeichnungen, die zu Täuschungen über die medizinische oder pharmazeutische Ausbildung Anlass geben könnten, ist untersagt (Art. 17 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes; GG; bGS 811.1). 1. Mit Verfügung vom 7. Oktober 1966 untersagte die Sanitätskommission W. unter Berufung auf Art. 17 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. April 1965 über das Gesundheitswesen, im Zusammenhang mit seine
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1155
A. Entscheide des Regierungsrates 1155
10. Sanitätswesen 1155 Sanitätswesen. Die Verwendung von Titeln, Berufs- und Betriebsbezeichnungen, die zu Täuschungen über die medizinische oder pharmazeutische Ausbildung Anlass geben könnten, ist untersagt (Art. 17 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes; GG; bGS 811.1).
1. Mit Verfügung vom 7. Oktober 1966 untersagte die Sanitätskommission W. unter Berufung auf Art. 17 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. April 1965 über das Gesundheitswesen, im Zusammenhang mit seine
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