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ARGVP 1988 1145

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1144, 1145 demnach nicht einfach, dass die technischen Mittel und Möglichkeiten vorhanden sein müssen, um ein Gebäude wieder herzustellen. Diese Frage hat auch der Experte nicht verneint. Vielmehr geht es darum, ob sich die Kosten einer solchen Sanierung noch lohnen, mithin ob sie verhältnismäs­sig sind. RRB 4.11.1986 1145 Erlass und Änderung von Plänen. Rechtssicherheit und Planbestän­digkeit; Annahme und Genehmigung; Überprüfungsbefugnis des Re­gierungsrates i

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1145

A. Entscheide des Regierungsrates 1144, 1145 demnach nicht einfach, dass die technischen Mittel und Möglichkeiten vorhanden sein müssen, um ein Gebäude wieder herzustellen. Diese Frage hat auch der Experte nicht verneint. Vielmehr geht es darum, ob sich die Kosten einer solchen Sanierung noch lohnen, mithin ob sie verhältnismäs­sig sind. RRB 4.11.1986 1145 Erlass und Änderung von Plänen. Rechtssicherheit und Planbestän­digkeit; Annahme und Genehmigung; Überprüfungsbefugnis des Re­gierungsrates i

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