A. Entscheide des Regierungsrates 1140, 1141 rung des Betriebes in die Bauzone aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. RRB 17.6.1988 1141 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). W.S. möchte einen ausserhalb der Bauzone gelegenen Geräte- und Wagenschopf abbrechen und durch ein neues Gebäude mit einer Schreinerei ersetzen. Die zuständige Behörde erteilte die Bewilligung nicht. Der Regierungsrat wies den gegen diese Verfügung eingereichten Rekurs ab. Gemäss Art. 22
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1141
A. Entscheide des Regierungsrates 1140, 1141 rung des Betriebes in die Bauzone aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. RRB 17.6.1988 1141 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). W.S. möchte einen ausserhalb der Bauzone gelegenen Geräte- und Wagenschopf abbrechen und durch ein neues Gebäude mit einer Schreinerei ersetzen. Die zuständige Behörde erteilte die Bewilligung nicht. Der Regierungsrat wies den gegen diese Verfügung eingereichten Rekurs ab. Gemäss Art. 22
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