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ARGVP 1988 1140

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1140 1140 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). Die Genossenschaft R. möchte ein ausserhalb der Bauzone gelegenes landwirtschaftlich genutztes Wohnhaus mit angebauter Scheune um­bauen und für ihre nichtlandwirtschaftlichen Zwecke nutzen. Die zustän­dige Behörde verweigerte die Bewilligung. Den gegen diese Verfügung er­hobenen Rekurs wies der Regierungsrat ab. Gemäss Art. 22 Abs.1 RPG (SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördl

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1140

A. Entscheide des Regierungsrates 1140 1140 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). Die Genossenschaft R. möchte ein ausserhalb der Bauzone gelegenes landwirtschaftlich genutztes Wohnhaus mit angebauter Scheune um­bauen und für ihre nichtlandwirtschaftlichen Zwecke nutzen. Die zustän­dige Behörde verweigerte die Bewilligung. Den gegen diese Verfügung er­hobenen Rekurs wies der Regierungsrat ab. Gemäss Art. 22 Abs.1 RPG (SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördl

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