A. Entscheide des Regierungsrates 1140 1140 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). Die Genossenschaft R. möchte ein ausserhalb der Bauzone gelegenes landwirtschaftlich genutztes Wohnhaus mit angebauter Scheune umbauen und für ihre nichtlandwirtschaftlichen Zwecke nutzen. Die zuständige Behörde verweigerte die Bewilligung. Den gegen diese Verfügung erhobenen Rekurs wies der Regierungsrat ab. Gemäss Art. 22 Abs.1 RPG (SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördl
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1140
A. Entscheide des Regierungsrates 1140 1140 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). Die Genossenschaft R. möchte ein ausserhalb der Bauzone gelegenes landwirtschaftlich genutztes Wohnhaus mit angebauter Scheune umbauen und für ihre nichtlandwirtschaftlichen Zwecke nutzen. Die zuständige Behörde verweigerte die Bewilligung. Den gegen diese Verfügung erhobenen Rekurs wies der Regierungsrat ab. Gemäss Art. 22 Abs.1 RPG (SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördl
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