A. Entscheide des Regierungsrates 1139 1139 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). B.D. ist Eigentümer eines freistehenden Stadels ausserhalb der Bauzone. Die zuständige Behörde verweigerte die Bewilligung für den Umbau des Stadels in ein Ferienhaus. Der Regierungsrat wies den gegen diese Verweigerung eingereichten Rekurs ab. Gemäss Art. 22 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher B
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1139
A. Entscheide des Regierungsrates 1139 1139 Bauen ausserhalb der Bauzone. Zweckänderung (Art. 24 RPG; SR 700). B.D. ist Eigentümer eines freistehenden Stadels ausserhalb der Bauzone. Die zuständige Behörde verweigerte die Bewilligung für den Umbau des Stadels in ein Ferienhaus. Der Regierungsrat wies den gegen diese Verweigerung eingereichten Rekurs ab. Gemäss Art. 22 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG; SR 700) dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher B
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