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ARGVP 1988 1137

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1136,1137 Schonung der Freiheit des einzelnen erreicht werden. Und schliesslich muss dieses gesteckte Ziel in einem vernünftigen Verhältnis zu den einge­setzten Mitteln und den zu seiner Erlangung notwendigen Freiheits­beschränkungen stehen (vgl. statt vieler BGE 93 I 250, 707; 107 la 27 f.). Konkret bedeutet dies, dass die Beseitigung unterbleiben kann, wenn sie nicht im öffentlichen Interesse liegt oder wenn die Abweichung vom Erlaubten nur unbedeutend ist; fe

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1137

A. Entscheide des Regierungsrates 1136,1137 Schonung der Freiheit des einzelnen erreicht werden. Und schliesslich muss dieses gesteckte Ziel in einem vernünftigen Verhältnis zu den einge­setzten Mitteln und den zu seiner Erlangung notwendigen Freiheits­beschränkungen stehen (vgl. statt vieler BGE 93 I 250, 707; 107 la 27 f.). Konkret bedeutet dies, dass die Beseitigung unterbleiben kann, wenn sie nicht im öffentlichen Interesse liegt oder wenn die Abweichung vom Erlaubten nur unbedeutend ist; fe

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