A. Entscheide des Regierungsrates 1131 1131 Hofstattrecht. Umfang und Bedeutung (Art. 101 und 102 EG zum ZGB; bGS 211.1). K.S. ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Wohnhauses mit angebauter Scheune. Das Grundstück liegt in der eingeschossigen Wohnzone der Gemeinde H. K.S. beabsichtigte, die baufällige Scheune in eine Wohnung umzubauen. Der Gemeinderat H. wies eine Einsprache der Nachbarn R.Z. ab und bewilligte den Umbau auf den bestehenden Grundmauern in Anwendung der Ausnahmevorschrift d
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1131
A. Entscheide des Regierungsrates 1131 1131 Hofstattrecht. Umfang und Bedeutung (Art. 101 und 102 EG zum ZGB; bGS 211.1). K.S. ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Wohnhauses mit angebauter Scheune. Das Grundstück liegt in der eingeschossigen Wohnzone der Gemeinde H. K.S. beabsichtigte, die baufällige Scheune in eine Wohnung umzubauen. Der Gemeinderat H. wies eine Einsprache der Nachbarn R.Z. ab und bewilligte den Umbau auf den bestehenden Grundmauern in Anwendung der Ausnahmevorschrift d
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