A. Entscheide des Regierungsrates 1126 1126 Ausnützungsziffer. Nutzbare Fläche einer Bauparzelle. Wegen der Überschreitung der Ausnützungsziffer wurde das Bauvorhaben von R. nicht bewilligt. R. kaufte 243 m2 Boden dazu und reichte sein Projekt erneut ein. Der Gemeinderat S. wies die Einsprecher ab und führte aus, dass das zugekaufte Land auch zur nutzbaren Fläche zu zählen sei, obschon es in einer anderen Nutzungszone liege. Der Regierungsrat weist die Rekurse ab. Gemäss Art. 15 lit.a der Bauo
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1126
A. Entscheide des Regierungsrates 1126 1126 Ausnützungsziffer. Nutzbare Fläche einer Bauparzelle. Wegen der Überschreitung der Ausnützungsziffer wurde das Bauvorhaben von R. nicht bewilligt. R. kaufte 243 m2 Boden dazu und reichte sein Projekt erneut ein. Der Gemeinderat S. wies die Einsprecher ab und führte aus, dass das zugekaufte Land auch zur nutzbaren Fläche zu zählen sei, obschon es in einer anderen Nutzungszone liege. Der Regierungsrat weist die Rekurse ab. Gemäss Art. 15 lit.a der Bauo
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