opencaselaw.ch

ARGVP 1988 1122

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1122,1123 1122 Einspracheverfahren. Einsprache- und Rekurslegitimation (Art. 91 EG zumRPG; bGS 721.1). Gemäss Art.91 Abs.1 EG zum RPG (bGS 721.1) ist zum Rekurs legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwür­diges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Parzelle Nr. 1329 stösst auf ihrer westlichen Seite direkt an das Bau­grundstück an. Soweit die Verletzung der Vorschriften über die zulässige Geschosszahl gerügt w

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1122

A. Entscheide des Regierungsrates 1122,1123 1122 Einspracheverfahren. Einsprache- und Rekurslegitimation (Art. 91 EG zumRPG; bGS 721.1). Gemäss Art.91 Abs.1 EG zum RPG (bGS 721.1) ist zum Rekurs legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwür­diges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Parzelle Nr. 1329 stösst auf ihrer westlichen Seite direkt an das Bau­grundstück an. Soweit die Verletzung der Vorschriften über die zulässige Geschosszahl gerügt w

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung