A. Entscheide des Regierungsrates 1122,1123 1122 Einspracheverfahren. Einsprache- und Rekurslegitimation (Art. 91 EG zumRPG; bGS 721.1). Gemäss Art.91 Abs.1 EG zum RPG (bGS 721.1) ist zum Rekurs legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Parzelle Nr. 1329 stösst auf ihrer westlichen Seite direkt an das Baugrundstück an. Soweit die Verletzung der Vorschriften über die zulässige Geschosszahl gerügt w
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1122
A. Entscheide des Regierungsrates 1122,1123 1122 Einspracheverfahren. Einsprache- und Rekurslegitimation (Art. 91 EG zumRPG; bGS 721.1). Gemäss Art.91 Abs.1 EG zum RPG (bGS 721.1) ist zum Rekurs legitimiert, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat. Die Parzelle Nr. 1329 stösst auf ihrer westlichen Seite direkt an das Baugrundstück an. Soweit die Verletzung der Vorschriften über die zulässige Geschosszahl gerügt w
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