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ARGVP 1988 1118

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1118 9. Bauwesen, Raumplanung 9.1 Bau-und Planungsrecht 1118 Baubew illigungsverfahren. Verhältnis zwischen öffentlichem und pri­vatem Rechtim Baubewilligungsverfahren. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens befand der Gemeinderat, dass es nicht seine Sache sei zu entscheiden, ob die tatsächliche und recht­lich gesicherte Möglichkeit der genügenden Zufahrt gegeben sei oder nicht. Im Rekursverfahren nahm der Regierungsrat wie folgt Stellung: Der Gemeinderat h

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1118

A. Entscheide des Regierungsrates 1118

9. Bauwesen, Raumplanung 9.1 Bau-und Planungsrecht 1118 Baubew illigungsverfahren. Verhältnis zwischen öffentlichem und pri­vatem Rechtim Baubewilligungsverfahren. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens befand der Gemeinderat, dass es nicht seine Sache sei zu entscheiden, ob die tatsächliche und recht­lich gesicherte Möglichkeit der genügenden Zufahrt gegeben sei oder nicht. Im Rekursverfahren nahm der Regierungsrat wie folgt Stellung: Der Gemeinderat h

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