A. Entscheide des Regierungsrates 1118 9. Bauwesen, Raumplanung 9.1 Bau-und Planungsrecht 1118 Baubew illigungsverfahren. Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Rechtim Baubewilligungsverfahren. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens befand der Gemeinderat, dass es nicht seine Sache sei zu entscheiden, ob die tatsächliche und rechtlich gesicherte Möglichkeit der genügenden Zufahrt gegeben sei oder nicht. Im Rekursverfahren nahm der Regierungsrat wie folgt Stellung: Der Gemeinderat h
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1118
A. Entscheide des Regierungsrates 1118
9. Bauwesen, Raumplanung 9.1 Bau-und Planungsrecht 1118 Baubew illigungsverfahren. Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Rechtim Baubewilligungsverfahren. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens befand der Gemeinderat, dass es nicht seine Sache sei zu entscheiden, ob die tatsächliche und rechtlich gesicherte Möglichkeit der genügenden Zufahrt gegeben sei oder nicht. Im Rekursverfahren nahm der Regierungsrat wie folgt Stellung: Der Gemeinderat h
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