A. Entscheide des Regierungsrates 1104 1104 W irtschaftspolizei. Anwendung der Bedürfnisklausel auf die Änderung der bisherigen Betriebsart (Einrichtung einer «Go-go-Show») (Art. 28 Abs.1 des Wirtschaftsgesetzes; bGS 955.11). Nachdem das Gasthaus «Anker» in L. während Jahren als gepflegtes Speiserestaurant geführt worden war, wurde es an M.l. verkauft. Die neue Inhaberin ersuchte um die Bewilligung, inskünftig sogenannte «Go-go- Shows» durchzuführen. Die Polizeidirektion verweigerte in Übereinst
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1104
A. Entscheide des Regierungsrates 1104 1104 W irtschaftspolizei. Anwendung der Bedürfnisklausel auf die Änderung der bisherigen Betriebsart (Einrichtung einer «Go-go-Show») (Art. 28 Abs.1 des Wirtschaftsgesetzes; bGS 955.11). Nachdem das Gasthaus «Anker» in L. während Jahren als gepflegtes Speiserestaurant geführt worden war, wurde es an M.l. verkauft. Die neue Inhaberin ersuchte um die Bewilligung, inskünftig sogenannte «Go-go- Shows» durchzuführen. Die Polizeidirektion verweigerte in Übereinst
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