opencaselaw.ch

ARGVP 1988 1103

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierungsrates 1103 7. Polizei recht 7.1 W irtschaftspolizei 1103 W irtschaftspolizei. Keine Patenterteilung unter Vorbehalt (Art. 23 und 25 des Wirtschaftsgesetzes; bGS 955.11). Der Regierungsrat verweigerte einer Bewerberin das Wirtschaftspatent, weil sie nach ausserkantonalen Polizeiberichten während ihrer früheren Tätigkeit als Wirtin wiederholt in angetrunkenem Zustand angetroffen worden war, und lehnte das Gesuch ab, es sei ihr das Patent allenfalls mit einem Vorbehalt

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1988 1103

A. Entscheide des Regierungsrates 1103

7. Polizei recht 7.1 W irtschaftspolizei 1103 W irtschaftspolizei. Keine Patenterteilung unter Vorbehalt (Art. 23 und 25 des Wirtschaftsgesetzes; bGS 955.11). Der Regierungsrat verweigerte einer Bewerberin das Wirtschaftspatent, weil sie nach ausserkantonalen Polizeiberichten während ihrer früheren Tätigkeit als Wirtin wiederholt in angetrunkenem Zustand angetroffen worden war, und lehnte das Gesuch ab, es sei ihr das Patent allenfalls mit einem Vorbehalt

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung